Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ausstellungen der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe finden Sie hier:
Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für shop.kunsthalle-karlsruhe.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
b) Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit sind vereinzelte Inhalte nicht barrierefrei aufrufbar. Die von der Staatlichen Kunsthalle beauftragte Agentur Giant Monkey GmbH wird dies zeitnah ermöglichen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Eine Zusammenfassung in DGS sind in Planung. An der Optimierung vorhandener Bugs und Einschränkungen wird kontinuierlich gearbeitet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. November 2025 durch Giant Monkey GmbH erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Für Rückmeldungen, Hinweise auf Mängel und mögliche Optimierungen sowie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte steht Ihnen
Tabea Schwarze
Digital Managerin
schwarze@kunsthalle-karlsruhe.de
gerne zur Verfügung.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erreichen Sie per E-Mail unter:
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe können Sie wie folgt erreichen:
Ulrike Wernert
Kaiserallee 4
Rathaus West
76133 Karlsruhe
behindertenbeauftragung@karlsruhe.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.